Wie tötet man einen Fisch?
Einen für den Verzehr bestimmten Fisch richtig zu töten, ist auch Ausdruck des Respekts vor dem von uns gefangenen Lebewesen. Dieser Vorgang sollte schnell vonstatten gehen und dem Fisch möglichst wenig Schmerzen zufügen. In Deutschland ist dieses Verfahren sogar gesetzlich geregelt: In der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) wird explizit vorgeschrieben, wie unter anderem Fische zu betäuben und zu töten sind. So bedarf es in Deutschland ausdrücklich eines Sachkundenachweises (§ 4, Abs. 1 ff. TierSchlV) zum Betäuben und Töten von Tieren, den man zum Beispiel automatisch mit Ablegen der Sportfischerprüfung erwirbt. Wohl keiner von uns wird gerne einen Fisch töten. Aber wenn wir unseren Fang später auf dem Teller genießen wollen, führt nun mal kein Weg daran vorbei. Im folgenden Artikel erklären wir, wie Du Deinen Fang vorschriftsmäßig versorgst. Außerdem schauen wir uns zwei Ausnahmen genauer an, denn beim Töten von Aal und Plattfisch gelten andere Vorschriften.
Die Forelle ist kurz vor dem Kescher und fürs Mitnehmen vorgesehen. Um dem Fisch unnötiges Leiden zu ersparen und auch der späteren Fleischqualität zuliebe ist das Wissen, wie man den Fisch waidgerecht tötet, unerlässlich.
Zuerst folgt das korrekte Betäuben durch einen oder mehrere Schläge aufs Nachhirn des Fisches. Mit einem handelsüblichen Fischtöter oder alternativ dem Messergriff oder einem Stock zielst Du knapp hinter die Augen auf die Schädeldecke. Du erkennst, ob Du den Fisch richtig betäubt hast daran, dass er zum einen anfängt zu zittern und zum anderen der Augenreflex ausbleibt: Normalerweise drehen sich die Augen bei einem auf der Seite liegenden Fisch nach unten – bei einem betäubten bleiben sie starr.
Anschließend stichst Du mit einem spitzen Messer ins Herz, wodurch der Fisch schnell ausblutet und umgehend stirbt. Das Herz liegt unmittelbar vor dem Ansatz der Brustflossen. Hast Du das Herz sauber erwischt, tritt sofort Blut aus der Stichwunde aus.
Erst nachdem Du den Fisch vorschriftsmäßig betäubt und getötet hast, solltest Du den Köder entfernen. So ersparst Du Deinem Fang unnötigen Stress.
Die Alternative zum Fische töten durch einen Herzstich ist der sogenannte Kiemenschnitt. Hierbei setzt Du das Messer unterhalb eines Kiemendeckels am oberen Rand an und führst die Klinge schnell bis hinunter zur Kehle. So durchtrennst Du die Verbindung zwischen Herz und Kiemenbögen, wodurch der Fisch ebenfalls sofort ausblutet und stirbt.
Laut Gesetzgeber sind in Deutschland für Aale (1) und Plattfische (2) andere Maßnahmen zum Töten erlaubt: Sie können ohne vorherigen Schlag auf den Kopf direkt durch einen Stich beziehungsweise Schnitt mit dem Messer getötet werden. Nach aktuellem Wissensstand zeigt die herkömmliche Betäubung bei Aalen und Plattfischen nämlich ohnehin kaum Wirkung.
Aale sind laut §12, Abs. 10 der Tierschutz-Schlachtverordung "... durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens ..." zu töten. Wichtig hierbei ist, dass Du den Aal fest am Boden fixierst und gut festhältst. Auch sollte das Messer sehr scharf sein, damit Du problemlos durch die sehr zähe Haut des Aals stechen kannst.
Einfacher geht das vorschriftsgemäße Töten eines Aals mit einem im Fachhandel erhältlichen Aaltöter. Zuerst fixierst Du den Aal hinter dem Kopf mit der Metallgabel des Aaltöters am Boden. Anschließend stößt Du durch Druck auf den Griff eine gespaltene Klinge durch das Rückgrat des Aals. Alle anderen vielfach in Foren speziell bei Aalen empfohlenen Tötungsmethoden wie tot laufen lassen in Salz, Ammoniak oder Kohlensäure sind unabhängig von ihrer Wirksamkeit in Deutschland verboten!
Anders verhält es sich beim ordnungsgemäßen Töten von Scholle, Flunder, Kliesche & Co: Laut Tierschutz-Schlachtverordnung sind die "... Plattfische durch einen schnellen Schnitt, der die Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt ..." zu töten. Auch hier entfällt die Pflicht, die Fische vorher zu betäuben.
Fotos: Holger Bente (3) / Illustrationen: Bastian Gierth
